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Glossar

  • Sammeln
    Das Sammeln erfolgt im Museum zielgerichtet, es dient der Erstellung, Erweiterung, Zusammenführung und Ergänzung von Sammlungen.
    Vom wissenschaftlichen Erkenntnisstand ausgehend und den meist örtlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten sammelt das Museum Kulturgut, um es für die Nachwelt zu erhalten, zu erforschen und vor dem Verfall oder der Vernichtung zu bewahren.
    Eine Überführung von Objekten in einen Sammlungsbestand ist allein noch keine Gewähr für die Rettung des Objektes.
  • Sammlung
    Eine Sammlung fasst Einzelstücke oder ganze Konvolute ohne Rücksicht auf deren Entstehungszusammenhang nach einem speziellen Sammlungsinteresse bzw. Thema zusammen.
  • Schlossmuseum
    Ein überwiegend museal genutztes Schloss wird als Schlossmuseum bezeichnet.
  • Schriftgutverwaltung
    Unter Schriftgutverwaltung (auch Schriftgutpflege, Aktenführung, -haltung) versteht man die systematische Aufzeichnung insbesondere von Geschäftsvorgängen und -ergebnissen.
    Sie umfasst innerhalb staatlicher oder sonstiger Stellen das Ordnen, Registrieren, Bereitstellen, Aufbewahren und Aussondern von Schriftgut.
    Ziel soll es dabei sein, aus den Unterlagen jederzeit den Stand der Bearbeitung zu erkennen und damit das Verwaltungshandeln der genannten Stellen nachvollziehen zu können.
    Synonym werden die aus dem Englischen stammenden Begriffe Recordkeeping und Records Management verwendet.
  • Schutz
    Als Teil des kulturellen Erbes sind Museen in vielen Kriegen und bewaffneten Konflikten eines der Primärziele und damit von Beschädigung, Zerstörung und Plünderung bedroht.
    Um Museen vor Luftschlägen zu schützen werden insbesondere für Krisengebiete sogenannte „No Strike Listen“ erstellt.
    Sieh Blue Shield International.
  • Schutzfrist
    Archivgut unterliegt aufgrund von Regelungen in den Archivgesetzen und Benutzungsordnungen einer Schutzfrist bzw. Sperrfrist, in der es einer allgemeinen öffentlichen Benutzung nicht zugänglich ist.
    Diese Frist hängt von der Begründung (Entstehungszeitpunkt und -anlass) des Schutzes ab und wird in einer Anzahl von Jahren definiert.
  • Signatur
    Damit Archivgut in Magazinen schnell und sicher wiedergefunden werden kann, erhalten alle Archivalien eine besondere Signatur.
    Diese Signatur (auch Archivsignatur) besteht aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination, die jedes einzelne Archivale im Archiv kennzeichnet und identifiziert.
    Sie besteht aus der Bestandssignatur und der Archivnummer, dadurch lässt sich die dazugehörige Information der verzeichneten Stücke im Findmittel ermitteln.
  • Sperrfrist
    Als Sperrfrist oder Schutzfrist bezeichnet man im Archivwesen die Frist, innerhalb der Unterlagen nur in begründeten Ausnahmefällen von Benutzern eingesehen werden können.
    Die Sperrfristen sind in den jeweiligen Archivgesetzen und -satzungen der Länder, Körperschaften etc. festgelegt.
    Es gibt drei Arten von Sperrfristen:
    - allgemeine Sperrfrist
    - Sperrfrist für personenbezogene Unterlagen
    - Sperrfrist nach Geheimhaltungsvorschriften
  • Sprengel
    Siehe Archivsprengel.
  • Staatliche Archive
    Sind alle Archive in Trägerschaft des Bundes und der Bundesländer.
    Es zählen zu den staatlichen Archiven das Bundesarchiv incl. des Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz sowie die von den Bundesländern getragenen Staatsarchive bzw. Landesarchive.
  • Stadtarchiv
    Sind alle kommunalen Archive, die sich in der Trägerschaft einer kreisangehörigen Stadt, einer kreisfreien Stadt bzw. eines Stadtkreises befinden.
  • Stiftungsarchiv
    Siehe Parlamentsarchiv.
 
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