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Glossar

  • Geschäftsordnung
    Die Geschäftsordnung ist eine grundlegende, schriftlich fixierte Vorschrift eines Kollegialorgans insbesondere Organe, Gremien, Parlamente, Gemeinden, Vereine, Ausschüsse, Behörden oder Parteien für den Geschäftsgang.
    Sie regelt die allgemeinen Grundsätze der Arbeit und Organisation und in welcher Reihenfolge, durch wen und mit welchen Hilfsmitteln anfallende Aufgaben zu bearbeiten sind.
  • Geschäftsverteilungsplan
    Der Geschäftsverteilungsplan ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen wie Organe, Gremien, Parlamente, Gemeinden, Vereine, Ausschüsse, Behörden oder Parteien. bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.
    In der Verwaltung regeln Geschäftsverteilungspläne die funktionelle Zuständigkeit in der Verwaltung, d. h. welcher Amtsverwalter oder Sachbearbeiter konkret zuständig ist.
    In Unternehmen regelt der Geschäftsverteilungsplan die Verteilung von Zuständigkeiten innerhalb von Organisationseinheiten bis auf die Ebene einzelner Personen oder Arbeitsgruppen.
 
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