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Staatliche Förderung

Kultur-Föderprogramme auf Bundes- und Länderebene sowie regionaler Einrichtungen.

Staatlich Gefördert
Die Förderung von Kunst und Kultur steht im Mittelpunkt der Kulturpolitik des Bundes.
Er unterstützt Kulturinstitutionen von gesamtstaatlicher und internationaler Bedeutung genauso wie einzelne herausragende Projekte in ganz Deutschland. Gemeinsam mit den Bundesländern finanziert er viele, für unser historisches Erbe bedeutende Kultureinrichtungen.
Durch die Kulturstiftung des Bundes fördert die Bundesregierung kulturelle Projekte von nationaler wie auch internationaler Bedeutung. Weitere Einrichtungen werden vom Beauftragten für Kultur und Medien direkt unterstützt. Museen, Bibliotheken und Archive gehören ebenso dazu wie die drei großen Kulturstiftungen.
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert, koordiniert und optimiert den Erhalt schriftlicher Originale.

Als einzige sparten- und länderübergreifende Stelle im Bereich Originalerhalt nimt sie eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Angesiedelt an der Schnittstelle zwischen Fachwelt, Einrichtungen und Politik ist sie zentrale Ansprechpartnerin für den Originalerhalt.

Sie trägt damit zur Sicherung des kulturellen Gedächtnisses bei, denn fast alle historischen Dokumente wie Bücher, Urkunden oder Akten bestehen aus Papier.
Und das ist akut gefährdet: Mit der Zeit wird es brüchig, zerfällt und geht im schlimmsten Fall verloren.

Finanziert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder (KSL) verfolgt die KEK ein zentrales Ziel: die dauerhafte Erhaltung schriftlichen Kulturguts.

Die Aufgabe, schriftliches Kulturgut zu erhalten, kommt Archiven, Bibliotheken und ihnen verwandten Einrichtungen zu.

Doch häufig fehlen das Know-how oder die finanziellen Mittel, um Schriftgut bestmöglich zu lagern und zu sichern.
Hinzu kommt, dass historische Bestände in Deutschland über Länder und Einrichtungen verstreut sind.
Angesichts der Größe der Aufgabe kann die Erhaltung nur gemeinschaftlich gelingen.

Seit Ihrer Gründung spielt die Förderung von Projekten zum Originalerhalt eine zentrale Rolle.
Wichtigstes Werkzeug der KEK sind ihre beiden Förderlinien für den Originalerhalt:

  • BKM-Sonderprogramm: In dieser Förderlinie werden großvolumige Projekte zu Mengenverfahren wie Entsäuerung, Verpackung und Reinigung mit Bundesmitteln unterstützt. Durch eine Kofinanzierung von 50 % schafft die Förderlinie Anreize für die Länder, Einrichtungen mit zusätzlichen Landesmitteln zu unterstützen und Landesprogramme für den Originalerhalt zu stärken.
    Mindestförderung: 5.000 €
    Höchstförderung:  200.000 €
    Eigenanteil: 50 %, kann aber durch andere Fördermittel "ersetzt" werde


  • KEK-Modellprojektförderung:
    In dieser Förderlinie wird in Ansätze und Best Practices besonderer Einzelvorhaben investiert. Einrichtungen können modellhaft Erfahrungen Sammeln , ihre Fachkompetenz stärken oder öffentlichkeitswirksame Projekte umsetzen.

    Höchstförderung: 30.000 €
    Eigenanteil: substanzieller einsatz von Haushaltsmitteln, kann aber durch andere Fördermittel "ersetzt" werden


Informationen, Formulare, Anträge erhalten Sie über die folgenden Links:
Förderprogramme des Bundes
Förderprogramme der Länder
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Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Weitere Interessante Webseiten zur Kulturförderung
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