Eine große Menge an historischem
Schriftgut ist schon geschädigt und wartet auf konservatorische
und restauratorische Bearbeitung. Im Landesarchivs NRW
sind dies insgesamt rund 155 Regalkilometer, die in unterschiedlichem
Umfang konservatorischer Pflege bedürfen. Dies fängt
bei der archivgerechten Umverpackung an: Registraturgut
aus Behörden erfährt seine Metamorphose zu Archivgut
durch die archivarische Bewertung in den Behörden,
durch die Erschließung in den Archiven (Ordnung
und Verzeichnung) und – last but not least – durch
konservierende Maßnahmen.
Ordner mutieren zu Mappen in Archivkartons: Das Papier muss
von allen Metallteilen befreit und in alterungsbeständige Mappen und Kartons umgepackt werden. Diese Maßnahme
stellt neben einer dauerhaften Lagerung des Archivguts in
klimastabilen Magazinen die wichtigste und wohl nachhaltigste Form der Bestandserhaltung dar, nämlich der Schadensprophylaxe.
Die Konservierung und Restaurierung von Archivgut bleibt
eine zentrale Aufgabe der Bestandserhaltung. Denn Archivgut „in
Frieden sterben zu lassen“, wie manche Archivarinnen
und Archivare resignierend sagen, ist ein nicht wieder gut
zu machendes Versäumnis. Restaurierung als Maßnahme
der Bestandserhaltung muss aber ultima ratio sein und bei
knappen Ressourcen mit Augenmaß und auf der Basis
gründlicher Planung erfolgen.
Im Landesarchiv NRW orientiert sich die Behebung von Schäden
in den Werkstätten an den vorhandenen Prioritätenlisten
und folgt bestandsbezogenen Schadenskartierungen. Grundsatz
des Handelns ist dabei: Konservierung geht vor Restaurierung.
Die Benutzbarkeit der Akten oder Urkunde muss wieder hergestellt
werden: Selbst besonders wertvollen Büchern und Archivalien
darf man aber ihr hohes Alter, Schäden und langjährige
Benutzung ansehen. Beispiel: Flecken werden nur wenn sie
die Lesbarkeit beeinträchtigen entfernt oder reduziert.
Handlungsbedarf besteht nur bei solchen Schäden, die
sich endogen verschlimmern oder durch exogene Einwirkung
verstärkt würden. Dann und nur dann muss der Schadensprozess
verzögert und/oder die Benutzbarkeit wieder hergestellt
werden.
Für Akten-, Buch-, Urkunden- und Kartenbestände
der Staatsarchive werden individuelle Behandlungsintensitäten
definiert, die Bestände kategorisiert und entsprechend
behandelt. Die Maßnahmen reichen von der reinen Oberflächenreinigung
des Archivguts über die Massenentsäuerung (bei
Archivgut des 19. und 20 Jahrhunderts) bis hin zur kompletten
Restaurierung. In der Zentralen Restaurierungswerkstatt
werden die Archivalien je nach Schadensbildern und Vorgaben
verschiedenen Prozessen zugeführt, zum Beispiel der
Einbettung mit Japanpapier oder der Fehlstellenergänzung
durch Anfaserung. Der Schwerpunkt
liegt auch hier immer auf der Erhaltung und erhaltenden
Maßnahmen (Konservierung) und nicht der Restaurierung
im Sinne von Wiederherstellung des Urzustandes.
Quelle: homepage des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
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