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Blickpunkt Archiv News - Landesarchiv NRW setzt auf DIN ISO 16245

Beitrag aus Blickpunkt Archiv eNewsletter 5/2011 vom 24.05.2011

Landesarchiv NRW setzt auf DIN ISO 16245 als Teil des Bestandserhaltungskonzepts

Konservierung geht vor Restaurierung

Eine große Menge an historischem Schriftgut ist schon geschädigt und wartet auf konservatorische und restauratorische Bearbeitung. Im Landesarchivs NRW sind dies insgesamt rund 155 Regalkilometer, die in unterschiedlichem Umfang konservatorischer Pflege bedürfen. Dies fängt bei der archivgerechten Umverpackung an: Registraturgut aus Behörden erfährt seine Metamorphose zu Archivgut durch die archivarische Bewertung in den Behörden, durch die Erschließung in den Archiven ( Ordnung und Verzeichnung ) und – last but not least – durch konservierende Maßnahmen.


Ordner mutieren zu Mappen in Archivkartons: Das Papier muss von allen Metallteilen befreit und in alterungsbeständige Mappen und Kartons umgepackt werden. Diese Maßnahme stellt neben einer dauerhaften Lagerung des Archivguts in klimastabilen Magazinen die wichtigste und wohl nachhaltigste
Form der Bestandserhaltung dar, nämlich der Schadensprophylaxe.


Die Konservierung und Restaurierung von Archivgut bleibt eine zentrale Aufgabe der Bestandserhaltung. Denn Archivgut „in Frieden sterben zu lassen“, wie manche Archivarinnen und Archivare resignierend sagen, ist ein nicht wieder gut zu machendes Versäumnis. Restaurierung als Maßnahme der Bestandserhaltung muss aber ultima ratio sein und bei knappen Ressourcen mit Augenmaß und auf der Basis gründlicher Planung erfolgen.


Im Landesarchiv NRW orientiert sich die Behebung von Schäden in den Werkstätten an den vorhandenen Prioritätenlisten und folgt bestandsbezogenen Schadenskartierungen. Grundsatz des Handelns ist dabei:
Konservierung geht vor Restaurierung. Die Benutzbarkeit der Akten oder Urkunde muss wieder hergestellt werden: Selbst besonders wertvollen Büchern und Archivalien darf man aber ihr hohes Alter, Schäden und langjährige Benutzung ansehen. Beispiel: Flecken werden nur wenn sie die Lesbarkeit beeinträchtigen entfernt oder reduziert. Handlungsbedarf besteht nur bei solchen Schäden, die sich endogen verschlimmern oder durch exogene Einwirkung verstärkt würden. Dann und nur dann muss der Schadensprozess verzögert und/oder die Benutzbarkeit wieder hergestellt werden.

Für Akten-, Buch-, Urkunden- und Kartenbestände der Staatsarchive werden individuelle Behandlungsintensitäten definiert, die Bestände kategorisiert und entsprechend behandelt. Die Maßnahmen reichen von der reinen Oberflächenreinigung des Archivguts über die Massenentsäuerung (bei Archivgut des 19. und 20 Jahrhunderts) bis hin zur kompletten Restaurierung. In der Zentralen Restaurierungswerkstatt werden die Archivalien je nach Schadensbildern und Vorgaben verschiedenen Prozessen zugeführt, zum Beispiel der Einbettung mit Japanpapier oder der Fehlstellenergänzung durch Anfaserung. Der Schwerpunkt liegt auch hier immer auf der Erhaltung und erhaltenden Maßnahmen (Konservierung) und nicht der Restaurierung im Sinne von Wiederherstellung des Urzustandes.

Quelle: homepage des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen

 
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